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Rückersatz: gesetzlich Versicherte haben den Anspruch auf eine teilweise Vergütung für die erbrachten Leistungen. Nach Einreichen der bezahlten Honorarnote wird Ihnen ein Teil der Behandlungskosten von Ihrer Versicherung rückerstattet. Verschiedene Zusatzversicherungen übernehmen ebenfalls Kosten für komplementärmedizinische Leistungen wie z.B. Akupunktur. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Versicherung.